Jeder Bewohner eines Pflegeheims hat Anspruch auf einen monatlichen Betrag, von dem man private Ausgaben bestreiten kann. Dies sind 20% der monatlichen Pension, die gesamte 13. und 14. Pension sowie ein kleiner Teil des Pflegegeldes. Aus diesem frei verfügbaren monatlichen Betrag sind auch Kosten wie Rezeptgebühren (wenn keine Befreiung besteht) und private Ausgaben wie Telefongebühren, Friseur etc. zu tragen. Heilbehelfe werden von der Sozialversicherung kostenlos zur Verfügung gestellt und werden nicht vom Pflegezentrum verrechnet!

In jedem Fall verbleibt ein Freibetrag.  Das Sparvermögen ist bis auf einen freibliebenden Betrag von 7.000 Euro (freibleibendes Vermögen) heranzuziehen. Sollte eine Sterbeversicherung existieren oder vertragliche Verpflichtungen zur Abdeckung der Begräbniskosten bestehen, so hat der Heimbewohnerin bzw. dem Heimbewohner ein Betrag von 4.230 Euro an freibleibendem Vermögen zu verbleiben.