Kann der Pflegeaufenthalt aus dem Einkommen und dem Pflegegeld des Bewohners, dem Unterhalt des Ehepartners und dem verfügbaren Vermögen nicht gedeckt werden, springt die Sozialhilfe des Landes ein.

Sie übernimmt die restlichen Kosten, greift aber auch auf das gebundene Vermögen zu und fordert in der Steiermark Regress von den direkten Angehörigen (Eltern bzw. Kinder). Ein Anspruch auf Heimzuzahlung besteht grundsätzlich ab Pflegestufe 4, bei absolut notwendigen Fällen kann es aber auch zu einer Heimzuzahlung bei einer niedrigeren Pflegestufe kommen. Diese Fälle werden gesondert begutachtet.

Wie man Unterstützung durch diese Kostenübernahme beantragt, welche Unterlagen vorzulegen sind und wie der Pflegeregress im Detail gehandhabt wird, darüber informieren Sie die einzelnen Pflegezentren bzw. die Bezirkshauptmannschaften. 

Bei der Antragstellung erforderliche Unterlagen
• Lichtbildausweis
• Einkommensnachweise (Pensions- und Pflegegeldbescheid)
• Kontoauszüge der letzten 6 Monate
• Vermögensnachweise (Lebens-bzw. Sterbensversicherungspolizzen)
• Sparbücher (Bausparvertrag)
• Grundbuchsauszug aller Liegenschaften
• E-Card
• Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung
• Sachwalterschaftsbeschluss
• Übergabsvertrag